JA!
Die rechtliche Grundlage:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03)
Bedarf es, um die Selbstheilungskräfte eines Menschen durch Handauflegen, Besprechen zu aktivieren einer Heilpraktikererlaubnis? Der Beantwortung dieser zentralen Frage war eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung gefolgt, die ein Heiler bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht hatte.
Jetzt fällte das höchste deutsche Gericht sein Urteil. Dem gemäß ist keine bestandene Heilpraktikerprüfung erforderlich.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Heiler keine Diagnosen stellt und schriftlich darauf hinweist, dass seine Tätigkeit keine Arzt-Behandlung ersetzt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit kein Ersatz für die Tätigkeit des Arztes oder Heilpraktikers ist.